Richtlinie 2001/55/EG (Massenzustrom-Richtlinie)

Flagge der Europäischen Union

Richtlinie 2001/55/EG

Titel: Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Massenzustrom-Richtlinie
Geltungsbereich: EU
Rechtsmaterie: Ausländerrecht
Grundlage: EGV, insbesondere Artikel 63 Nummer 2 Buchstaben a) und b),
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
In nationales Recht
umzusetzen bis:
31. Dezember 2002
Umgesetzt durch: Deutschland: § 24 Aufenthaltsgesetz
Fundstelle: ABl. L 212, 7. August 2001, S. 12–23
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Richtlinie 2001/55/EG über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten, ist eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, welche Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Flüchtlingen festlegt. Sie wird auch als Massenzustrom-Richtlinie oder Richtlinie zum vorübergehenden Schutz bezeichnet, bisweilen auch als Notfall-Richtlinie für temporären Schutz.

Die Richtlinie bietet einen Mechanismus einer EU-weit koordinierten Aufnahme einer großen Zahl von Flüchtlingen jenseits des individuellen Asylverfahrens und jenseits des Dublin-Systems.[1] Zuständig dafür, einen Massenzustrom festzustellen, ist der Rat der Europäischen Union.

Zum Schutz der Flüchtlinge aus der Ukraine beschlossen die Mitgliedstaaten am 3. März 2022, diese Richtlinie erstmals zu aktivieren.

  1. SVR drängt auf eine stärkere Europäisierung des Flüchtlingsschutzes. In: SVR-Empfehlung Nr. 4. Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration, 15. September 2015, abgerufen am 13. Dezember 2015.

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search